

Produktdetails
Das Doppelherz Kollagen 5000 Liquid in praktischen Sticks ist eine Nahrungsergänzung mit Kollagenhydrolysat, Chondroitinsulfat sowie Vitaminen und Spurenelementen. Die flüssige Form mit Pfirsich-Geschmack ermöglicht eine direkte Einnahme ohne zusätzliche Flüssigkeit.
- Enthält 5000 mg Kollagenhydrolysat pro Stick
- Mit Vitamin C zur Unterstützung einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion von Knorpel und Knochen
- Vitamin D trägt zum Erhalt einer normalen Muskelfunktion bei
- Einfache Anwendung durch vordosierte Sticks für die tägliche Einnahme
Dieses Nahrungsergänzungsmittel von Doppelherz kombiniert ausgewählte Nährstoffe. Neben Kollagenhydrolysat und Chondroitinsulfat ist auch Mangan enthalten, welches zu einer normalen Bindegewebsbildung beiträgt. Die Sticks sind für die direkte Einnahme konzipiert und eignen sich somit auch für unterwegs.
| Inhalt | 140 ml |
| Produkttyp | Muskeln & Gelenke |
| Warnhinweis | Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen. Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. |
| Lagerhinweis | Trocken und nicht über 25 °C lagern. |
| Inhaltsstoffe | Wasser, Kollagenhydrolysat, Säuerungsmittel Milchsäure, Chondroitinsulfat, Säuerungsmittel Citronensäure, L-Ascorbinsäure, Natrium-L-ascorbat, Mangangluconat, Aroma, Verdickungsmittel Xanthan, Konservierungsstoff Kaliumsorbat, Konservierungsstoff Natriumbenzoat, DL-alpha-Tocopherylacetat, Süßungsmittel Sucralose, Cholecalciferol |
| Hersteller | Queisser Pharma GmbH&Co. KG |
| Herstelleradresse | Schleswiger Straße 74, 24914 Flensburg, Deutschland |
| Kontaktmöglichkeit | info@queisser.de |
| Zusammensetzung | Tagesdosis* | % der empfohlenen Tageszufuhr** |
|---|---|---|
| Mangan | 2 mg | 100% |
| Vitamin C | 12 mg | 15% |
| Vitamin D | 20 µg | 400% |
| Vitamin E | 1.8 mg | 15% |
| Nährstoffbezugswerte gemäß EU-Verordnung 1169/2011 | ||
