

Produktdetails
Die Ecover Bodenseife mit dem Duft von Orange und Zitrone sorgt für eine gründliche Reinigung von porösen Böden. Die Formel auf Basis von Leinöl reinigt und pflegt unbehandelte Oberflächen auf natürliche Weise.
- Formel mit Inhaltsstoffen auf pflanzlicher Basis
- Reinigt und pflegt mit der Kraft von Leinöl
- Angenehmer Duft nach Orange und Zitrone
- Flasche besteht aus 100 % recyceltem Kunststoff
- Geeignet für Naturstein, Marmor, Beton und unbehandeltes Holz
Diese Bodenseife ist eine gute Wahl für die Pflege von natürlichen und unbehandelten Fußböden. Die Zusammensetzung mit Leinöl unterstützt die natürliche Schönheit der Oberflächen und hinterlässt einen dezenten Glanz. Für die Anwendung werden 30 ml der Seife in einem halben Eimer mit lauwarmem Wasser (ca. 5 Liter) vermischt. Anschließend kann der Boden wie gewohnt mit einem Bodenwischtuch oder Mopp gereinigt werden. Das Produkt ist nicht für die Verwendung auf Laminatböden vorgesehen.
| Inhalt | 5 l |
| Produkttyp | Bodenreiniger |
| Inhaltsstoffe | 15-30%: Seife (Leinöl). <5%: Duftstoffe (Limonene, Citral). Weitere: Wasser, Kaliumcarbonat. INCI Aqua, Linum usitatissimim seed oil, Potassium carbonate, Parfum, Limonene, Citral |
| Lagerhinweis | Kühl und trocken lagern. |
| Anwendungshinweis | 30ml in einen halben Eimer mit lauwarmem Wasser (5l) geben und den Boden mit einem Bodenwischtuch oder Mopp rienigen. Geeignet für alle natürlichen, unbehandelten und porösen Fußböden wie z.B. Naturstein, Marmor, Beton oder unbehandeltes Holz. Nicht für Laminatböden geeignet. |
| Hersteller | EPC N.V. |
| Herstelleradresse | INDUSTRIEWEG 3 BE-2390, Malle |
| Kontaktmöglichkeit | ecover.com/de/ |

AchtungH319 - Verursacht schwere Augenreizung.
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P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
